Solare Bau- und Nachrüstpflicht für alle Gebäude und baulichen Anlagen?
Klimaaktiv trotz Brexit
Großbritannien hat den „Klimanotstand“ ausgerufen – ebenso wie London, Los Angeles, Oakland, Vancouver, Basel, jetzt auch Konstanz – während in Deutschland selbst in manchen Umweltschutzkreisen noch darüber diskutiert wird, ob man das Wort überhaupt gebrauchen soll. Und darüber, was ein „Klimanotstand“ überhaupt bedeuten und bewirken soll.
Auf der Brexit-geschüttelten Insel unserer Nachbarn ist die Antwort vieler Kommunen darauf: „CO2 neutral bis 2030“ in Großbritannien
Angst und Mutlosigkeit im Land der „Klimakanzlerin“
Im Land der „Klimakanzlerin“ Angela Merkel versucht deren Nachfolgerin als CDU-Parteivorsitzende zu erklären, dass es besser sei, CO2 über den EU-Zertifikate-Handel zu verteuern als über eine Steuer oder Abgabe. Sicher wohl wissend, dass wir seit Jahrzehnten in der EU versuchen, den richtigen Ansatz der Verteuerung und Verminderung von Emissionen ins Laufen zu kriegen. Damit wäre das Thema dann wieder für viele Jahre nach Brüssel verschoben, und wenn von dort etwas käme, könnte man wieder auf die EU schimpfen, um dann zu betonen, wie wichtig die EU doch für uns alle ist. Ich hoffe, dass die Wählerinnen und Wähler bei der EU-Wahl diesen dummdreisten Wählertäuschungsversuch massiv bestrafen und sich eindeutig für Parteien entscheiden, die den Klimaschutz wirklich ernst nehmen. Und auch in der Lage sind, zu sehen, dass aktiver Klimaschutz der Wirtschaft nutzt und nicht schadet.
Handeln bedeutet im Detail arbeiten- die Wirtschaftlichkeit ist da
Aber auch diese Parteien müssen handeln, wenn sie in Regierungsverantwortung kommen. Und da Solarenergie so billig geworden ist, dass sich auch Deutschland jede Installation wirtschaftlich darstellen lässt, will ich einen wirklich mutigen, drastischen Schritt zur Diskussion stellen. Wohlgemerkt nur auf Basis der eindeutigen Feststellung, dass diese Schritte neben Ihrem Wohl für Arten- und Umwelt allgemein bereits heute wirtschaftlich und damit auch von dieser Seite her anwendbar sind.
Eine „Solare Nachrüstpflicht für alle Gebäude und baulichen Anlagen“
Wir rüsten mit dem Hintergrund der Sicherheit- und Gesundheitsvorsorge schon heute auch im Bestand munter nach: Rauchmelder sind ein Beispiel, „Zapfanlagen“ für Wasserproben im Rahmen der nun verpflichtenden Legionellenprüfungen ein weiteresl. Beides geht mit Kosten für Einbau und laufende Kosten für Wartung, Labore, Batterien, deren Austausch einher. Dafür erhalten die Anwender einen höheren Standard der Daseinsvorsorge. Die notwendige Daseinsvorsorge im Klimaschutz – also auch Schutz vor den katastrophalen Folgen einer Verknappung von Öl und Gas – geht weit darüber hinaus und es braucht daher eine echte „Solare Bau-und Nachrüstpflicht“.
Baupflicht im Neubau geht einfach, ab für alle Bauanträge ab 1.1.2020 wird eine umfängliche Anwendung von Solarenergie am Gebäude Pflicht. Also nicht so etwas – wie es bei der Solarthermie mit einer Art Mini- Baupflicht für Neubauten versucht – sondern richtig: Ohne Verrechnung mit der EnEV, ohne massive Ausnahmen und darüber hinaus: Bis 2030 müssen in definierten Tranchen ab 2020 beginnend, alle Gebäude und bauliche Anlagen zum Schutz der Bevölkerung mit Solaranlagen nachgerüstet werden. Damit sind alle Süd-, West-, Ost- und bei flachen Dachneigungen auch die Norddächer gemeint. Also keine Mini-Leistung, sondern ernsthaft, richtig. In Fassaden grundsätzlich bei Neubauten. Da der Betrieb immer wirtschaftlich sein wird, steht der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit dem nicht entgegen. Wer es nicht alleine finanzieren kann, erhält eine Finanzierung direkt von der KfW. Vorher werden die Gesetzeswerke für die solidarische Eigenerzeugung und Quartierslösungen angepasst und der dann meist vollkommen lokale Verbrauch oder seine geeignete Speicherung von Solarstrom entsprechend geregelt. Normen werden auf die neuen Produkte beschleunigt und vorrangig angepasst, ebenso Mess- und Zählvorgaben. Alle erfahren im Rahmen eines Erneuerbaren-Beschleunigungsgesetzes dabei eine massive Erhöhung der sonst oft eher mitleiderregenden Geschwindigkeit. Nur noch eine Liste von „Kern-Denkmälern“ darf nicht mit Solaranlagen belegt werden, gleiches gilt für den verträglichen Anbau von Wärmedämmungen angesichts heute in der Regel regional willkürlich verfasster Anti-Auflagen der Denkmalbehörden in kaum definierten Ensembles. Mit dem Beschleunigungsgesetz werden auch Produkte gefördert, die alle Lärmschutzwände und weitere nutzbare Flächen des Landes umgehend solar nutzbar machen, ebenso in breitem Umfang die bei der Planung ohnehin als „biologisch tot“ definierten Streifen neben Straßen und Autobahnen (in der Realität sind die natürlich tot, ein Ausgleich im Naturschutzrecht fand beim Bau schon statt).
Parallel bundesweit Flächen bereitstellen
Neben der solaren Nachrüstpflicht an Gebäuden muss jedes Bundesland mindestens 1% seiner Fläche für Solar und Wind (hybrid-) Nutzung ausweisen. Planungsverfahren werden verkürzt, Klagemöglichkeiten auf eine Instanz eingeschränkt. Alle bestehenden Flächen des Bergbaus werden zur vorrangigen Nutzung von Solar- und Windenergie per Bauanzeigeverfahren umgewidmet und vom übergeordneten Planungsrecht freigestellt.
Es wird viele andere Bereiche geben, die heute den schnelleren Ausbau blockieren. Wie auch beim PV-Symposium in Staffelstein 2019 eindrucksvoll festgestellt wurde, ist dies kaum noch ein Thema der reinen PV-Kosten sondern der vielen anderen Hürden. Also müssen die in ganzer Breite angepackt und keine rückwärtsgewandte Diskussion um einzelne Vergütungssätze angezellelt werden. Wirtschaftlichkeit ist da, ganz besonders, wenn Märkte endlich fairer werden z.B. durch echt werthaltige CO2-Zertifikate, und Investitionen durch die KfW oder ähnliche Darlehen für die rBeite der Gesellschaft leichter zu schultern sind. Aber ohne etwas Druck machen viele nichts – und das geht nicht, wenn wir wirklich dekarbonisieren wollen.
Auf geht`s?!
Fassen wir den Mut für diese oder andere wirklich ernsthaften und im Detail wirkungsvollen Schritte? Ich bin auf die Diskussion gespannt – vielleicht laufen wir uns auf der Intersolar im Rahmen der smarter e-Messe- und -Konferenz kommende Woche in München (14.-17.5.2019) über den Weg….
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