Großer Erfolg der EEG-Novelle: Dauerhaft sichere Einnahmen für die Gemeinden

Die Gemeindebeteiligung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist nun im EEG gesetzlich verankert worden. Das ist ein großer, ich meine, epochaler Fortschritt. Über diesen hatte ich mich bereits im Beitrag zum „EEG 2021“ im Dezember 2020 gefreut. Für die Windkraft kam die Gemeindeabgabe schon im Dezember 2020 direkt ins EEG, eine klare Regelung für Solarparks sollte per Verordnung in 2021 entstehen. Weil sich das Bundesministerium für Wirtschaft wohl aber weigerte eine Umsetzung dieser Verordnung zu gestalten, haben aktive Parlamentarier vornehmlich aus den Reihen der SPD nun direkt im Gesetz klare Fakten geschaffen. Somit ist nun die Solar- als auch Wind-Gemeindeabgabe direkt im EEG geregelt.

Wir haben im Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) massiv dafür gekämpft, dies noch in der ablaufenden Legislaturperiode zu erreichen. Ich habe persönlich dazu etliche politische Gespräche in Berlin und Gemeinden geführt. Denn die nun erlaubten Abgaben von „bis zu 0,2 Cent/Kilowattstunde“ bedeuten halt bei einer 100 Megawatt Photovoltaik-Anlage jährlich bis zu 200.000 Euro – und das dauerhaft. Gerade bei kleineren Gemeinden in strukturschwachen Regionen kann das über die Weiterführung oder Einrichtung einer Kita entscheiden. Oder auch die Arbeitsplätze von Gemeindearbeitern, kommunale Gebäude oder Infrastruktur sichern oder bezahlbar machen.

Und obwohl eigentlich alle Parteien im Bundestag verbal die ländlichen Räume stärken wollten, stießen wir und auch viele kommunale Vertreter in der Umsetzung des schon beschlossenen auf teilweise hanebüchene Gegenwehr der im September zur Wahl stehenden Abgeordneten vor Ort. Ich möchte daher alle Leserinnen und Leser anregen, mal (öffentlich) nachzufragen, wie sich ihre regionalen Kandidaten in den Diskussionen verhalten haben.

Über das oft zitierte „win win“ hinaus gibt nach dem Beschluss nun viele Gewinner und vor allem klare Verhältnisse vor Ort für eine massive Beschleunigung der Energiewende.

Für alle, die keine Solar- oder Windanlagen vor Ort entwickeln, stellt sich oft die Frage, warum die Gemeindeabgabe denn so zentral war. Schließlich konnten Bürgersolar- und -windparks schon immer was für die Gemeinde oder eben die direkt beteiligten Bürger tun. Das stimmt, aber nur in Regionen, wo diese Akteursgruppe höhere Marktanteile hat, in vielen Regionen des Landes sah die Realität  leider oft anders aus: Die Windkraftanlagen waren fertig und weder (juristisch heikle) Zusagen wurden eingehalten noch jemals Gewerbesteuer vor Ort gezahlt. Das Spiel hat sich auch gerade in Ostdeutschland bei Windparks und auch den Solarparks unsäglich oft wiederholt.

„Wir haben die Windräder und in Zukunft noch Euren Solarpark vor der Nase. Aber andere verdienen sich eine goldene Nase und wir haben nix davon.“ Diese oder ähnliche Formulierungen wurden in vielen Bürgerversammlungen Land auf, Land ab denn auch immer häufiger bei neuen Projekten (richtigerweise) ins Feld geführt und machten eine Projektentwicklung schwer oder unmöglich. Zwar wurde 2020/21 auch endlich die Gewerbesteuererhebung für Solar- und Windkraftanlagen nachgeschärft, um „Fluchtbewegungen“ zu vermeiden. Aber dennoch haben überregional agierende Investoren Möglichkeiten, diese zu verlagern, wenn sie das unbedingt wollen. Schwerer als früher, aber theoretisch machbar.

Und genau das sorgt dann vor Ort weiter für Verdruss und macht auch allen, die redlich vor Ort zahlen und ihre Versprechungen einhalten, das Leben schwer oder auch gut geplante Projekte kaputt. Versprechungen außerhalb der Gewerbesteuer waren bis zur Einführung der Gemeindeabgabe auch schwierig. Denn konnte man einen direkten Zusammenhang mit der Genehmigung von Solar- und Windparks vermuten, so konnte schon eine neue Schaukel auf dem Spielplatz zu einem Strafverfahren führen. „Verstoß gegen das Kopplungsverbot“ von Genehmigungen und finanziellen Vorteilen, nennt sich der Vorwurf. Gemacht wurde er, um Korruption zu verhindern, machte damit aber auch für alle vorteilhafte Engagements von Solar- und Windparks vor Ort oft zum Vabanque-Spiel. Und Gemeinden konnten sich einfach vielfach nicht an den Projekten direkt beteiligen, sofern sie das überhaupt, abhängig von den Regelungen in ihrem Bundesland, durften.

Dies ist nun geklärt, und man kann rechtssicher klare finanzielle Verhältnisse über Jahrzehnte schaffen. Für die Gemeinden ein sofort einklagbarer, sicherer Posten im Gemeindehaushalt und endlich das gute Gefühl für das Engagement vor Ort auch belohnt zu werden. Das schafft in den Entscheidungsprozessen und Diskussionen an dieser Stelle auch eine klare Basis: „Wir können mit dem Solarparks sicher x – Tausend Euro pro Jahr einnehmen und folgendes damit für die Gemeinde machen“, kann nun jede Bürgermeisterin oder Gemeinderat vor Ort sicher in seine Entscheidung oder auch in der Information der Menschen vor Ort einbeziehen. Und mit einer breiten Information zum Vorhaben gemäß der bne- Selbstverpflichtung auch sonst klare, nachvollziehbare Informationen zur Begründung einer Entscheidung bereitstellen. Die Menschen vor Ort können so auf einer sicheren finanziellen Basis die Entscheidungen für oder gegen Projekte treffen. Endlich, und so schwankten nach der Bekanntgabe des Gesetzes Gemeindevertreter und Bürgermeisterinnen zwischen Unglaube wie „echt jetzt?“ und blanker Euphorie, weil lange fehlende Mittel nun sicher kommen können.

Diese finanzielle Seite kann also geklärt werden. Wer es ernst meint, gibt der Gemeinde „richtig was ab“ und lässt sich nicht auf Maximalpachten ein, von denen nur einzelne profitieren. Hiermit entsteht eine korrespondierende Röhre, die ein gemeindliches Einvernehmen für eine Zustimmung gegen die Gewinnoptimierung einzelner Landbesitzer stellt. Denn zumindest im Bereich der förderfreien PPA-Anlagen kann das Geld nur einmal ausgegeben werden – für die Gemeindeabgabe oder (überhöhte) Pachten.

Ein direkte Bürgerbeteiligung bleibt auch mit der Einführung der Gemeindeabgabe sehr wichtig und sollte bei den Anlagen Standard sein. Das reicht von einem günstigen Stromtarif bis zum Beteiligungsmodell oder solaren Mitmach-Aktionen vor Ort, bei denen etwa alle Dächer vor Ort mit günstigen Photovoltaik-Anlagen als Gemeinschaftsaktion versorgt werden.

Die Möglichkeit der Rückvergütung der Gemeindeabgabe bei in der EEG- Ausschreibung geförderten Solarparks haben die Solarunternehmen im bne übrigens nicht gefordert. Sie ist auch unsinnig, denn bei der Ermittlung von Gebotswerten kann jeder Anbieter diese als ganz normale Kostenposition vorher einpreisen – sofern das notwendig ist.

Viele gut geplante neue Solarparks sind extrem wichtig und bringen neben der massiv wachsenden solaren Stromerzeugung bei einem Bau gemäß der Vorgaben aus der bne-Selbstverpflichtung gleichzeitig hohe Gewinne für die Biodiversität und damit auch die davon abhängige Landwirtschaft. Binnen weniger Jahre könnten Solarparks auf 450.000 bis 500.000 Hektar (rund 1,5 bis2 Prozent der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzfäche in Deutschland) den gesamten heutigen deutschen Strombedarf decken. Und gleichzeitig einen bundesweit spürbaren Push beim Kampf um die dringend notwendige Erhöhung der Artenvielfalt bringen.

Plus Photovoltaik an Gebäuden, Infrastruktur, und vielen Flächen mehr sowie im Verbund mit Windkraft an Land und Offshore wird die schnelle Umsetzung der Energiewende sogar vor 2040 greifbar. Rasant fallende Speicherkosten tun ein Übriges, damit 24/7 – also rund um die Uhr – genug Strom da ist. Bezahlbare Realität sofort umsetzbar, massenhaft.

Diesen Themenkreis und viele mehr diskutieren wir „live“ und mit viel Platz „outdoor“ auf dem Forum Neue Energiewelt am 22. und 23.9.2021 in Berlin.

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2 Kommentare

  1. Bedanke mich ausdrücklich bei Herrn Remmers für seinen diesbezüglichen Einsatz und ausführlichen Kommentar. Es musste etwas geschehen, denn die Bürger der betroffenen Gemeinden waren oft die Leidtragenden, denn besonders unsere Politiker reden sehr oft mit “ 2 Zungen“.

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